Unternehmerisches Fehlverhalten steht zunehmend im Fokus der Öffentlichkeit. Die jüngsten Beispiele mit dem VW-Abgasskandal und dem Haftungsfall Breuer, in den die Deutsche Bank involviert ist, bestätigen diesen Trend. Die betroffenen Unternehmen erleiden in der Regel nicht nur einen Reputationsschaden, sondern auch finanzielle Schäden. Die Unternehmen versuchen oftmals, diese zum Teil existenzgefährdenden Einbußen abzumildern durch die persönliche Inanspruchnahme ihrer Manager bzw. leitenden Angestellten. Den Entscheidungsträgern wird dabei ein schuldhaftes Fehlverhalten vorgeworfen, welches den Schaden herbeigeführt hat. Eine direkte Inanspruchnahme der Unternehmensleiter kann aber auch durch Dritte, zum Beispiel durch Gläubiger des Unternehmens, erfolgen. Eine persönliche D&O-Versicherung sollte daher von jedem Entscheidungsträger in Erwägung gezogen werden.
Leistungen der klassischen D&O
Eine D&O-Versicherung bietet in der Regel eine Kombination aus Rechtsschutz- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wodurch den versicherten Personen mehrfacher Versicherungsschutz geboten wird. Die D&O-Versicherung prüft die Haftung und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, begleicht berechtigte Schadenersatzforderungen und übernimmt die Rechtsanwalts-, Gerichts- sowie Sachverständigenkosten.
Der mehrfache Versicherungsschutz ist umso wichtiger, als dass Organmitglieder bei Inanspruchnahme den Nachweis erbringen müssen, dass sie keine schuldhafte Pflichtverletzung begangen haben (sogenannte Beweislastumkehr). Die Erbringung dieses Nachweises fällt den in Anspruch genommen Organmitgliedern häufig schwer, da sie oftmals von den Unternehmen freigestellt werden, wodurch ihnen der Zugriff auf entlastende firmeninterne Unterlagen zusätzlich erschwert wird.
Bei der klassischen Unternehmens-D&O-Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Haftpflichtversicherung (§§ 100 ff. Versicherungsvertragsgesetz, VVG) in der Ausprägung der Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43 ff. VVG). Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und Prämienschuldner, Begünstigte des Versicherungsschutzes sind die versicherten Personen.
Der mehrfache Versicherungsschutz ist umso wichtiger, als dass Organmitglieder bei Inanspruchnahme den Nachweis erbringen müssen, dass sie keine schuldhafte Pflichtverletzung begangen haben (sogenannte Beweislastumkehr). Die Erbringung dieses Nachweises fällt den in Anspruch genommen Organmitgliedern häufig schwer, da sie oftmals von den Unternehmen freigestellt werden, wodurch ihnen der Zugriff auf entlastende firmeninterne Unterlagen zusätzlich erschwert wird.
Bei der klassischen Unternehmens-D&O-Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Haftpflichtversicherung (§§ 100 ff. Versicherungsvertragsgesetz, VVG) in der Ausprägung der Versicherung für fremde Rechnung (§§ 43 ff. VVG). Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und Prämienschuldner, Begünstigte des Versicherungsschutzes sind die versicherten Personen.
Die persönliche D&O – individuell und proaktiv
Im Gegensatz zur Unternehmens- D&O-Versicherung handelt es sich bei der persönlichen D&O-Versicherung um eine Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist die versicherte Person selbst, die auch Begünstigte ist. Die persönliche D&O-Versicherung bietet der versicherten Person die volle Kontrolle über die Ausgestaltung ihres Versicherungsschutzes. Dies hat viele Vorteile.
Unternehmerische Entscheidungen werden oftmals von mehreren Entscheidungsträgern getroffen. Die Entscheidungen müssen dabei nicht immer im gegenseitigen Konsens gefällt werden. Ob und in welchem Umfang eine Unternehmens- D&O-Versicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken notwendig ist, gehört oft zu den Streitpunkten in einem Unternehmen. Vor allem in mittelständischen Familienunternehmen stößt der Wunsch eines externen Geschäftsführers, eine D&O-Versicherung abzuschließen, häufig auf taube Ohren, da die Gesellschafter diesen Wunsch als Freifahrtschein für eventuelle Fehlentscheidungen des Geschäftsführers missinterpretieren.
Die persönliche D&O-Versicherung erlaubt es jedem Manager, seinem subjektiven Risikoempfinden Rechnung zu tragen, ohne Gefahr zu laufen, den Versicherungsschutz zum Streitthema auf Unternehmensebene zu machen. Des Weiteren sind die Organe eines Unternehmens nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber anzuzeigen, dass sie über eine persönliche D&O-Versicherung abgesichert sind, da diese Entscheidung lediglich den persönlichen Interessenkreis betrifft.
Die persönliche D&O-Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz respektive die Versicherungs bedingungen individuell nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die Höhe der Versicherungssumme. Sollte dem Manager die Versicherungssumme der bestehenden Unternehmens-D&O-Versicherung nicht genügen, gibt ihm die persönliche D&O-Versicherung die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungssumme zu erwerben, welche ausschließlich ihm im Falle eines Haftungsanspruches zur Verfügung steht. Des Weiteren kann er die Ausgestaltung seiner Police aktiv mitgestalten, ohne von anderen Organmitgliedern seines Unternehmens abhängig zu sein.
Unternehmerische Entscheidungen werden oftmals von mehreren Entscheidungsträgern getroffen. Die Entscheidungen müssen dabei nicht immer im gegenseitigen Konsens gefällt werden. Ob und in welchem Umfang eine Unternehmens- D&O-Versicherung zur Absicherung von Haftungsrisiken notwendig ist, gehört oft zu den Streitpunkten in einem Unternehmen. Vor allem in mittelständischen Familienunternehmen stößt der Wunsch eines externen Geschäftsführers, eine D&O-Versicherung abzuschließen, häufig auf taube Ohren, da die Gesellschafter diesen Wunsch als Freifahrtschein für eventuelle Fehlentscheidungen des Geschäftsführers missinterpretieren.
Die persönliche D&O-Versicherung erlaubt es jedem Manager, seinem subjektiven Risikoempfinden Rechnung zu tragen, ohne Gefahr zu laufen, den Versicherungsschutz zum Streitthema auf Unternehmensebene zu machen. Des Weiteren sind die Organe eines Unternehmens nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber anzuzeigen, dass sie über eine persönliche D&O-Versicherung abgesichert sind, da diese Entscheidung lediglich den persönlichen Interessenkreis betrifft.
Die persönliche D&O-Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seinen Versicherungsschutz respektive die Versicherungs bedingungen individuell nach seinen Vorstellungen zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die Höhe der Versicherungssumme. Sollte dem Manager die Versicherungssumme der bestehenden Unternehmens-D&O-Versicherung nicht genügen, gibt ihm die persönliche D&O-Versicherung die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungssumme zu erwerben, welche ausschließlich ihm im Falle eines Haftungsanspruches zur Verfügung steht. Des Weiteren kann er die Ausgestaltung seiner Police aktiv mitgestalten, ohne von anderen Organmitgliedern seines Unternehmens abhängig zu sein.
So herrschen Transparenz und Klarheit
Die Entscheidung für eine persönliche D&O-Versicherung ist auch eine Entscheidung für völlige Transparenz. Geschäftsführer von Tochterfirmen, leitende Angestellte, Prokuristen oder Träger von Sonderfunktionen wie Datenschutzbeauftragte erhalten oftmals keinen Einblick in ihre Unternehmens- D&O-Police, da dies „Chefsache“ ist. Eine Einschätzung, ob der bestehende Versicherungsschutz genügt bzw. die Versicherung überhaupt Schutz bietet im Falle einer persönlichen Inanspruchnahme, wird dadurch vehement erschwert bzw. unmöglich. Zwar besteht die Möglichkeit, das Unternehmen auf Herausgabe der D&O-Police zu verklagen, jedoch scheuen dies viele – aus nachvollziehbaren Gründen.
Transparenz spielt auch nach dem persönlichen Ausscheiden aus dem Unternehmen eine wichtige Rolle, da D&O-Policen auf dem Anspruchserhebungsprinzip („Claims-Made-Prinzip“) basieren. Das heißt, dass für die Bestimmung der Deckungssumme und der Versicherungsbedingungen eines Versicherungsfalls der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung maßgeblich ist. Es kommt somit nicht auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung an. Wird ein Manager erst nach seinem
Ausscheiden aus dem Unternehmen in Anspruch genommen, gelten also die Unternehmens-D&O-Versicherungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorliegen. Dies birgt ein erhebliches Risiko für den ausgeschiedenen Manager, da seine Nachfolger ohne sein Wissen zum Beispiel die Versicherungssumme verringert haben könnten oder der Versicherer im Zuge einer Vertragsverlängerung den Versicherungsschutz eingeschränkt hat, welcher nun rückwirkend für jedwede Pflichtverletzung gilt. Dadurch können spätere Schadenersatzansprüche vom Versicherungsschutz plötzlich ausgeschlossen sein. Dieses Risiko kann durch eine persönliche D&O-Versicherung kontrollierbar gemacht werden.
Transparenz spielt auch nach dem persönlichen Ausscheiden aus dem Unternehmen eine wichtige Rolle, da D&O-Policen auf dem Anspruchserhebungsprinzip („Claims-Made-Prinzip“) basieren. Das heißt, dass für die Bestimmung der Deckungssumme und der Versicherungsbedingungen eines Versicherungsfalls der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung maßgeblich ist. Es kommt somit nicht auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung an. Wird ein Manager erst nach seinem
Ausscheiden aus dem Unternehmen in Anspruch genommen, gelten also die Unternehmens-D&O-Versicherungsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorliegen. Dies birgt ein erhebliches Risiko für den ausgeschiedenen Manager, da seine Nachfolger ohne sein Wissen zum Beispiel die Versicherungssumme verringert haben könnten oder der Versicherer im Zuge einer Vertragsverlängerung den Versicherungsschutz eingeschränkt hat, welcher nun rückwirkend für jedwede Pflichtverletzung gilt. Dadurch können spätere Schadenersatzansprüche vom Versicherungsschutz plötzlich ausgeschlossen sein. Dieses Risiko kann durch eine persönliche D&O-Versicherung kontrollierbar gemacht werden.
Die finanzielle Kontrolle behalten
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der für eine persönliche D&O-Versicherung spricht, ist die finanzielle Kontrolle. Sollte das Unternehmen seine Unternehmens- D&O-Prämienzahlungen versäumen, droht im schlimmsten Fall der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die persönliche D&O-Versicherung viele Vorteile bietet und daher von jedem Organmitglied eines Unternehmens in Erwägung gezogen werden sollte. Dies gilt umso mehr, als dass eine persönliche D&O-Versicherung individuell mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung kombinierbar ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die persönliche D&O-Versicherung viele Vorteile bietet und daher von jedem Organmitglied eines Unternehmens in Erwägung gezogen werden sollte. Dies gilt umso mehr, als dass eine persönliche D&O-Versicherung individuell mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung kombinierbar ist.