Im Wort Berufshaftpflicht steckt das Wort Pflicht: Für Kammerberufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist der Versicherungsschutz für Vermögensschäden gesetzlich verpflichtend. Warum und wie Markel darauf reagiert? Wir geben einen Überblick.
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater beraten andere und handeln in deren Namen. Ihr Berufsalltag erfordert Verlässlichkeit und Präzision, denn im Sinne ihrer Mandanten gehen sie den Dingen auf den Grund. Der Zufall hat hier nichts verloren – das gilt auch für die eigenen Interessen. Schließlich geht es bei den genannten Tätigkeiten häufig um eine Menge Geld.
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater beraten andere und handeln in deren Namen. Ihr Berufsalltag erfordert Verlässlichkeit und Präzision, denn im Sinne ihrer Mandanten gehen sie den Dingen auf den Grund. Der Zufall hat hier nichts verloren – das gilt auch für die eigenen Interessen. Schließlich geht es bei den genannten Tätigkeiten häufig um eine Menge Geld.
Warum ist eine Berufshaftpflicht für diese Kammerberufe wichtig?
Fakt ist: Trotz sorgfältiger Arbeit sind Fehler menschlich. Hinzu kommen neue Risiken und Fallstricke, die sich aus der Digitalisierung, aus der wachsenden Cyber-Bedrohung sowie strengen Datenschutz-Aspekten ergeben. Unterläuft einem Steuerberater ebenso wie einem Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Berufsausübung ein Fehler, führt dieser nicht zu einem Sachschaden. Vielmehr wird bei den Mandanten ein Vermögensschaden ausgelöst, der von existenzieller Bedeutung sein kann. Für beide Seiten. Denn die Haftung gilt – abgesehen von bestimmten Rechtsformen – unbegrenzt. Zu ihrem eigenen, vor allem jedoch zum Schutz der Mandanten besteht für diese Berufsgruppen daher die gesetzliche Verpflichtung, sich gegen ihr Berufshaftpflichtrisiko abzusichern.
Gut zu wissen: Die jeweiligen Kammern erteilen im Übrigen erst nach Vorlage der Berufshaftpflicht eine Berufszulassung.
Die gesetzlichen Grundlagen
Die relevanten gesetzlichen Regelungen zur Berufshaftpflicht sind für den jeweiligen Berufsstand in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) wie folgt geregelt:
- Rechtsanwälte: § 51 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Selbstständige Steuerberater: §§ 67 und 158 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie §§ 51 ff. der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- Wirtschaftsprüfer: § 323 Abs. 2 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB), § 54 Abs. 2 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und die Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtverordnung WPBHV)
Übrigens: Auch die Versicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Pflichtversicherungssummen spricht man von sogenannten Mindestversicherungssummen, die einzuhalten sind.
Pflichtversicherung: Check! Risiko: Check?
Mit dem Abschluss einer Pflichtversicherung haben die betroffenen Berufsgruppen zwar ihre Pflicht erfüllt, doch am Ende ist die Kür entscheidend: Die Praxis zeigt, dass die Mindestversicherungssummen oftmals nicht ausreichen und entsprechend der Tätigkeiten und des jeweiligen Risikos angepasst werden müssen. Tatsächlich ist es ebenfalls verpflichtend, „angemessene Versicherungssummen“ zu vereinbaren. Ein wichtiger Aspekt, bei dem Makler in der Beratung mit Expertise und einem passenden Portfolio punkten können. Das gilt einmal mehr für das Deckungskonzept, das bestenfalls über die Grunddeckung hinaus geht und passgenau auch Risiken fokussiert, die sich nicht nur aus dem Unternehmensrisiko selbst, sondern auch aus gesamtwirtschaftlichen und globalen Strömungen ergeben, Stichwort Digitalisierung und Cyber.
Versicherung weiterdenken: Markel Pro RSW
Markel bietet für die genannten Kammerberufe mit seiner Berufshaftpflichtversicherung Markel Pro RSW mehr als die Zahlung des entstandenen Schadens. Dazu zählt ein flexibler und zielgerichteter Aufbau ebenso wie Präventivmaßnahmen und Deckungserweiterungen. Ein kurzer Überblick:
Die Deckungserweiterungen
- Verstoß gegen die DSGVO: Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter
- Mitarbeiter der Buchhaltung überweist sich selbst Geld: Vertrauensschaden
- Fake President: Betrugsversicherung
- Cyberschaden: Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite durch einen Hackerangriff
- Mitarbeiter veröffentlicht falsches Gesetz in einer Broschüre: Reputationsschaden
- Insolvenzverwalter eines Mandanten ficht Honorarzahlung an: Vergütungs-, Straf- und Insolvenzanfechtungsrechtsschutz
Die Zusatzbausteine
- Eigenschäden durch mitversicherte Personen / Key-Man
- Cyber- und Dienstschadenversicherung
- D&O-Außenhaftungsversicherung
Das Cyber-Präventionspaket
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
- Datenschutz-Führerschein
- Führerschein für Cybersicherheit
- Einmaliger Phishing-Test
- Browser Check
- Passwort-Generator
- Expertentalks, Kundenservice, Live-Chat
- Praktische Cyber-Checkliste
Weil Zeit Geld ist – für Makler ebenso wie für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – kann der passende Versicherungsschutz schnell und unbürokratisch online zusammengestellt werden. Mehr Informationen zum Produkt finden interessierte Makler und Vermittler unter https://www.markel.de/berufshaftpflicht/rechtsanwaelte-steuerberater-wirtschaftspruefer.
Noch ein Tipp für die Beratung: Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich vor allem an Freiberufler sowie mittlere und kleine Unternehmen.