Für viele gilt: Vereinsarbeit ist Ehrensache. Doch Engagement kann schnell teuer werden. Gerade kleinere, gemeinnützige Vereine haben versicherbare Risiken nicht immer im Blick – zu verwirrend ist das Angebot aus D&O, Vereins- oder Vermögensschadenhaftpflicht. Wozu sollten Makler raten?
Grundsätzlich unterscheidet sich die Beratung von Vereinen nicht wesentlich von der Risikoberatung verschiedener Wirtschaftsunternehmen. Doch es gibt feine Unterschiede, die diese Zielgruppe besonders beschäftigen – neben der Unterscheidung von D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht ist das zum Beispiel der Ausschluss in diversen Versicherungen.
Grundsätzlich unterscheidet sich die Beratung von Vereinen nicht wesentlich von der Risikoberatung verschiedener Wirtschaftsunternehmen. Doch es gibt feine Unterschiede, die diese Zielgruppe besonders beschäftigen – neben der Unterscheidung von D&O- und Vermögensschadenhaftpflicht ist das zum Beispiel der Ausschluss in diversen Versicherungen.
Den Überblick behalten: Passende Produkte für Vereine
1. Ein tragendes Fundament: Die Vereinshaftpflichtversicherung
Ein verbreiteter Irrglaube unter Vorständen und Vereinsmitgliedern ist die Annahme, dass eine private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden gilt, die während der Vereinstätigkeit entstehen. Fatal! Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass sowohl Vereins mitglieder als auch -vorstände persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Und das unbegrenzt und lebenslang. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes MUSS für jeden Verein. Sie greift bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die während Vereinsaktivitäten einem Dritten gegenüber verursacht werden, gleichermaßen.
2. Ein starkes Doppel: Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die beim Verein selbst oder bei einem Dritten durch schuldhafte Pflichtverletzungen eintreten – das können Versäumnisse oder Fehlentscheidungen sein. Da sie weder Sach- noch Personenschäden sind, greift bei diesen reinen Vermögensschäden auch keine Vereinshaftpflichtversicherung. Eine Vermögensschadenhaftpflicht (VH) wiederum schützt das Vermögen des Vereins. Neben Vorstand und Geschäftsführer sind im Übrigen alle Vereinsmitglieder abgesichert, die haupt- oder ehrenamtlich in „satzungsgemäßem Auftrag“ im Verein tätig sind. Dazu zählen auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer.
Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger und sichert primär das Privatvermögen der Organe. Denn unabhängig davon, ob diese haupt- oder ehrenamtlich für den Verein tätig sind, müssen sie – ebenso wie Geschäftsführer und Vorstände von Wirtschaftsunternehmen – unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Vermögensschäden einstehen, die das Organ fahrlässig im Rahmen der Organtätigkeit verursacht hat. Das ist gerade bei gemeinnützigen Vereinen ein tückischer Umstand. Zumal viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder noch immer glauben, nicht privat zu haften, wenn sie ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied ausüben, so Professor Dr. Harald Ehlers von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel. „Häufig gehen sie davon aus, geschützt zu sein, weil sie ‘alles nur für den Verein’, darüber hinaus für einen gemeinnützigen Ver-ein und zudem ‘ehrenamtlich’ tun.“ Ein fahrlässiger Gedanke. Makler sollten im Beratungsgespräch daher sensibel abwägen, ob Vereine tatsächlich auf die Kombination beider Absicherungen verzichten können.
Denn Fakt ist:
Ein verbreiteter Irrglaube unter Vorständen und Vereinsmitgliedern ist die Annahme, dass eine private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden gilt, die während der Vereinstätigkeit entstehen. Fatal! Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass sowohl Vereins mitglieder als auch -vorstände persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Und das unbegrenzt und lebenslang. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes MUSS für jeden Verein. Sie greift bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, die während Vereinsaktivitäten einem Dritten gegenüber verursacht werden, gleichermaßen.
2. Ein starkes Doppel: Vermögensschadenhaftpflicht- und D&O-Versicherung
Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die beim Verein selbst oder bei einem Dritten durch schuldhafte Pflichtverletzungen eintreten – das können Versäumnisse oder Fehlentscheidungen sein. Da sie weder Sach- noch Personenschäden sind, greift bei diesen reinen Vermögensschäden auch keine Vereinshaftpflichtversicherung. Eine Vermögensschadenhaftpflicht (VH) wiederum schützt das Vermögen des Vereins. Neben Vorstand und Geschäftsführer sind im Übrigen alle Vereinsmitglieder abgesichert, die haupt- oder ehrenamtlich in „satzungsgemäßem Auftrag“ im Verein tätig sind. Dazu zählen auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer.
Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger und sichert primär das Privatvermögen der Organe. Denn unabhängig davon, ob diese haupt- oder ehrenamtlich für den Verein tätig sind, müssen sie – ebenso wie Geschäftsführer und Vorstände von Wirtschaftsunternehmen – unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Vermögensschäden einstehen, die das Organ fahrlässig im Rahmen der Organtätigkeit verursacht hat. Das ist gerade bei gemeinnützigen Vereinen ein tückischer Umstand. Zumal viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder noch immer glauben, nicht privat zu haften, wenn sie ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied ausüben, so Professor Dr. Harald Ehlers von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel. „Häufig gehen sie davon aus, geschützt zu sein, weil sie ‘alles nur für den Verein’, darüber hinaus für einen gemeinnützigen Ver-ein und zudem ‘ehrenamtlich’ tun.“ Ein fahrlässiger Gedanke. Makler sollten im Beratungsgespräch daher sensibel abwägen, ob Vereine tatsächlich auf die Kombination beider Absicherungen verzichten können.
Denn Fakt ist:
- VH und D&O ersetzen sich nicht gegenseitig, sie können sich nur ergänzen
- VH und D&O haben abweichende Schutzrichtungen:
- Die VH schützt das Vermögen der Organisation
- Die D&O schützt das Privatvermögen der Organe
- VH und D&O definieren den „Versicherungsfall“ unterschiedlich:
- Bei der VH führt die Pflichtverletzung zum Vermögensschaden
- Bei der D&O ist es die offizielle Inanspruchnahme des Organs durch den geschädigten Dritten oder die eigene Organisation
- VH und D&O versichern unterschiedliche Personenkreise:
- Die VH schützt alle Mitarbeiter und die Organe bei der satzungsgemäßen Tätigkeit für die Organisation
- Die D&O schützt die Organe, falls die in ihrer Tätigkeit als Organ eine Pflichtverletzung begehen, die zu einem Vermögensschaden führt
3. Eine sinnvolle Ergänzung: Reiseveranstalter- und Cyber-Versicherung
Wie erwähnt sollte in der Beratung von Vereinen der Fokus auch auf sogenannten Ausschlüssen in diversen Versicherungen liegen. So sind beispielsweise große Veranstaltungen und Reisen, um typische Vereinsaktionen zu nennen, in der Regel nicht versichert. Besonders wichtig ist hier die Absicherung als Reiseveranstalter – der Gesetzgeber fasst diesen Begriff nämlich sehr weit. Mit der Folge, dass Vereine, die Reisen mit Übernachtung unternehmen, allen Teilnehmern gegenüber selbst für leichte Fahrlässigkeit unbegrenzt haften. Der Abschluss einer Veranstalter- und/oder Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung ist daher immer eine Überlegung wert.
Ebenfalls interessant und ein Muss auf der Checkliste eines jeden Beratungsgesprächs: die Cyber-Versicherung. Schließlich haben Vereine mit IT-Infrastruktur dasselbe Risiko, wie Unternehmen. Und das gilt es zu minimieren. Zwar ein komplexes Thema, doch die Cyber-Versicherung bringt enorme Erleichterung.
Modular und bedarfsgerecht: Vereine mit Markel absichern
Verein ist nicht gleich Verein. Welcher Versicherungsumfang, abgesehen vom reinen Basisschutz, tatsächlich ratsam ist, hängt wesentlich von der Vereinsgröße, den Haupttätigkeiten sowie weiteren individuellen Umständen ab. Gehören Reisen und sonstige Veranstaltungen nicht zum Kernprogramm, ist abzuwägen, inwiefern eine entsprechende Reiseveranstalter- oder eine erweiterte Veranstaltungsdeckung überhaupt sinnstiftend ist. Besteht jedoch Bedarf, können beide Bausteine, um bei diesem Beispiel zu bleiben, für eine optimale Absicherung durch Markel Pro Vereine unkompliziert hinzugewählt werden. Denn bei Markel stimmen Makler und Kunde gemeinsam ab, welchen Schutz sie abschließen und welchen eben nicht. Dafür sorgt der modulare Aufbau des Produktes aus Vereinshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht-, D&O-, Cyberversicherung sowie weiterer Deckungen.
Mehr zu Markel Pro Vereine lesen Sie hier.
Wissen vertiefen: D&O-Haftungsrisiko wirklich verstehen
Viele Makler empfinden die Unterscheidung zwischen D&O-Absicherung der Vereinsorgane und der Vermögensschadenhaftpflicht als eine der größten Herausforderungen im Gespräch mit Vorständen und Gschäftsführern. Deshalb haben wir abschließend noch einen Tipp für Praktiker: Auf der Seite www.deutsches-ehrenamt.de bringt neben interessanten Informationen rund um die Vereinsarbeit und ihre Risiken ein kurzes Video prägnant auf den Punkt, worauf der Vereins-Vorstand in Haftungsfragen achten sollte und wie er seinen Verein optimal absichert. Spannende Fragen, auf die Makler im Beratungsgespräch jederzeit eine Antwort parat haben sollten.
Haftungs-Tipps statt Experimente! Ratschläge für ehrenamtliche Vereinsvorstände
Haftungs-Tipps statt Experimente! Ratschläge für ehrenamtliche Vereinsvorstände