Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

In Deutschland gibt es rund 166.000 Rechtsanwälte*1, 98.000 Steuerberater*2 und etwa 15.000 Wirtschaftsprüfer*3. Was den Umsatz betrifft, so erwirtschaften deutsche Anwaltskanzleien jährlich etwa 30 Milliarden Euro. Bei den Steuerberatern wird der Umsatz auf über 20 Milliarden Euro geschätzt, und die Wirtschaftsprüfer tragen jährlich etwa 5 Milliarden Euro bei. Diese Zahlen geben einen Einblick in die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Berufe.

Warum sind Versicherungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wichtig?


Alle drei Berufsgruppen unterliegen einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies belegt eindrücklich deren Haftungspotenzial, denn dem Gesetzgeber sind enge Grenzen bei der Auferlegung von Versicherungspflichten gesetzt. Neben der gesetzlichen Mindestdeckung gibt es jedoch weitere Punkte zu beachten, die beispielsweise die Begrenzung der Haftung der Versicherten oder die Versicherung von Sondertätigkeiten betreffen.

*1 Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), *2 Bundessteuerberaterkammer (BStBK), *3 Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Beispiele für versicherte Tätigkeiten

Die unten genannten Beispiele für versicherte Tätigkeiten sind nicht abschließend. Versicherungsschutz wird im Sinne einer offenen Berufsbilddeckung gemäß A.1 des Versicherungsbedingungen gewährt.

Rechtsanwalt

Der Versicherungsschutz umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung sowie folgenden Tätigkeiten

  • als gerichtlich bestellter Liquidator oder Abwickler, Sequester,
  • als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Vormund,
  • als Schiedsrichter, Schiedsgutachter, Schlichter, Mediator,
  • als Abwickler einer Praxis gemäß § 55 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO,
  • als Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres,
  • als Referent, Autor und Dozent auf rechtswissenschaftlichem Gebiet,
  • als rechtswissenschaftlicher Gutachter,
  • als Mitglied satzungsgemäß eingerichteter Gremien von Anwaltskammern sowie anwaltlichen berufsständischen Vereinen, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht,
  • als Mitglied eines Aufsichtsrats, Beirats, Stiftungsrats oder ähnlicher Gremien, soweit die dem Verstoß zugrunde liegende Tätigkeit einer anwaltlichen Berufsausübung entspricht,
  • gemäß Insolvenzordnung (InsO), zum Beispiel als (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Sachwalter, Sonder(insolvenz)verwalter, Gläubigerausschussmitglied und Treuhänder,
  • als Restrukturierungsbeauftragter, Sanierungsmoderator, Gläubigerbeiratsmitglied gemäß Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG),
  • als Gesamtvollstreckungsverwalter,
  • für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 3 Ziffer 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Steuerberater

Der Versicherungsschutz umfasst

  • Tätigkeiten gemäß § 33 StBerG,
  • die Hilfeleistung bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Aufstellung von Erfolgsrechnungen, Vermögensübersichten und Bilanzen,
  • die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen sowie die Erteilung von Vermerken und Bescheinigungen hierüber, hierunter fallen auch Unterschlagungs-, Kassen- und Kontenprüfungen,
  • die Erstellung von berufsüblichen Gutachten,
  • die Erstellung von Bilanzanalysen,
  • die Fertigung oder Prüfung der Lohnabrechnung, Erteilung von Verdienstbescheinigungen, An- und Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen gesetzlichen Einrichtungen (zum Beispiel Agentur für Arbeit wegen Schlechtwettergeld, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, Pensionssicherungsverein) sowie die dabei vorzunehmende Prüfung der Beitragspflicht und die Berechnung der abzuführenden Beträge, die Erteilung von Haushalts- und Lebensbescheinigungen,
  • die Bearbeitung von sonstigen öffentlichen Abgaben oder Zuwendungen, auch soweit diese nicht der Verwaltung der Finanzbehörden unterliegt,
  • die Tätigkeit als nicht geschäftsführender Treuhänder,
  • die Beratung und die Wahrnehmung sonstiger fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, soweit diese berufsüblich sind, zum Beispiel die wirtschaftliche Beratung bei der Gründung, Umwandlung, Sanierung, Auflösung oder bei dem Verkauf von Unternehmen, beim Abschluss von Verträgen, bei der Gründung und Unterhaltung betrieblicher Versorgungseinrichtungen, bei der Finanzierung von Projekten, bei der Aufstellung von Budgets und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Unternehmens- und Organisationsberatung, die Beratung bei der Einrichtung von Datenverarbeitungsanlagen und der Erstellung von Programmen, soweit letztere nicht technischen Zwecken dienen. Auf die elektronische Datenverarbeitung oder die Erstellung von Datenträgern erstreckt sich der Versicherungsschutz nur dann, wenn diese Arbeiten im Zusammenhang mit einer anderen versicherten Tätigkeit erledigt werden. Nicht versichert ist die Empfehlung einer bestimmten Daten­verarbeitungsanlage,
  • die Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sowie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer und zur Fortbildung der Mitglieder der Steuerberaterkammern und deren Mitarbeiter,
  • die als Mitglied satzungsgemäß eingerichteter Gremien von Steuerberaterkammern sowie berufsständischen Vereinen, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht,
  • die Tätigkeit gemäß InsO, zum Beispiel als (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Sonder(insolvenz)verwalter, Gläubiger­ausschussmitglied, Sachwalter und Treuhänder,
  • die Tätigkeit als Restrukturierungsbeauftragter, Sanierungsmoderator, Gläubigerbeiratsmitglied gemäß Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG),
  • die Tätigkeit als Gesamtvollstreckungsverwalter,
  • die Tätigkeit als gerichtlich bestellter (vorläufiger) Liquidator oder Abwickler, Sequester,
  • die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger, Beistand,
  • die Tätigkeit als Mediator, Schiedsrichter, Schiedsgutachter,
  • die Tätigkeit zur Besorgung sonstiger fremder Rechtsangelegenheiten gemäß § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Wirtschaftsprüfer

Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten die auch bei Steuerberatern versichert gelten. Zusätzlich gelten die Vorbehaltstätigkeiten des Wirtschaftsprüfers versichert. Darunter fällt unter anderem die Abschlussprüfung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften.

Unser Angebot an Versicherungen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Pro RSW

Die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Pro Cyber für Unternehmen

Schnelle Hilfe, umfassende Hilfe bei Cyber-Attacken. Für Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen.

Pro D&O für Unternehmen

Die D&O (Directors-and-Officers) Versicherung für kleine und mittlere Unternehmen.

Pro D&O Startup

Die spezielle D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) für Startups.

Pro Persönliche D&O

Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers) für Organmitglieder, leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte, Interimsmanager und Träger einer Sonderfunktion.

Lernen Sie Markel kennen und vertrauen

  • Über uns

    Wussten Sie, dass Markel Deutschland Teil eines Fortune 500-Unternehmens ist?

  • Schaden

    Wussten Sie, dass unsere Schadensmitarbeiter alle Volljuristen sind?

  • Markel Insider

    Bleiben Sie auf dem Laufenden. Registrieren Sie sich für den Markel Insider.

IDD-ZEITEN

Nehmen Sie an unseren kostenfreien Webinaren teil!